
Schule und Musik für alle
Das Cantaleum soll auch musikalisch interessierten Kindern offenstehen, deren Eltern das Schulgeld nicht bezahlen können. Das Programm ACCESS Cantaleum soll genau dies ermöglichen.
Patenschaften
Es besteht die Möglichkeit, eine Patenschaft für ein stipendienberechtigtes Kind zu übernehmen, welches dadurch seine Schulzeit im Cantaleum verbringen kann.
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Bei einer Patenschaft für ein bestimmtes Kind (persönliche Patenschaft) muss eine Verpflichtung für die Dauer vom Schuleintritt bis zum Ende der 6. Klasse der Primarschule eingegangen werden.
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Die Mindestdauer einer unpersönlichen Patenschaft beträgt 1 Jahr.
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Im Rahmen einer Patenschaft kann das Schulgeld für ein Kind teilweise oder vollständig übernommen werden.
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Es besteht die Möglichkeit, mehrere Patenschaften zu übernehmen.
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Minimaleinlage pro Jahr pro Patenschaft: nach Vereinbarung
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Steuerabzugsberechtigt im Kanton Zürich
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nach Wunsch Nennung als Gönner/in auf der Webseite Cantaleum
Spende für das Stipendienprogramm
Eine Spende an den Stipendienfonds wird zweckgebunden als Beitrag zur Deckung laufender Stipendiengesuche verwendet.
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Steuerabzugsberechtigt im Kanton Zürich
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nach Wunsch Nennung als Gönner/in auf der Webseite Cantaleum